Wissenswertes über den Immobilienkaufvertrag
Der Immobilienkaufvertrag, bspw. von Verband der Wohneigentümer e.V, ist der Vertrag, mit dem geregelt wird, dass das Eigentum an einer Immobilie (= Grundstück mit oder ohne Gebäude) von einer Person auf die andere übergeht.
Form des ImmobilienkaufvertragesEin Vertrag, mit dem eine Immobilie erworben wird, ist nach den gesetzlichen Regelungen immer schriftlich bei einem Notariat abzuschließen. Der Hintergrund ist, dass es bei einem solchen Vertrag auf der einen Seite viele Dinge zu beachten und zu regeln gilt. Das andere ist, dass es bei einem Kaufvertrag für beide Seiten in der Regel um einen nicht unbedeutenden Wert geht. Daher sollen die Parteien durch das Notariat umfassend rechtlich beraten werden. Darüber hinaus kann durch die Schriftform im Fall eines Falles auch viel besser nachgewiesen werden, was die Parteien geregelt haben.
Inhalt des ImmobilienkaufvertragesZum Inhalt des Kaufvertrages gehört selbstverständlich die genaue Bezeichnung wer der Käufer und wer der Verkäufer ist. Genauso muss auch die Immobilie selbst beschrieben werden. Dazu gehören dann Angaben wie die genaue Adresse und welche Nummer das Flurstück hat und in welchem Grundbuch es verzeichnet ist.Darüber hinaus sollte das Grundstück so genau wie möglich beschrieben werden. Also zum Beispiel, ob es eine Wiese, ein Acker oder eine bebaute Fläche ist. Auch eventuelle Besonderheiten, wie zum Beispiel, dass durch das Grundstück ein Bach fließt sind wichtig. Unbedingt zu erwähnen ist auch, ob und wenn ja, an wen die Immobilie derzeit verpachtet ist.Sofern auf dem Grundstück eine Bebauung ist, ist es ganz wichtig, diese genau zu beschreiben. Es sollte aufgeführt sein, um welche Art von Bebauung es sich handelt und in welchem Zustand sich diese befindet. Ist es ein Gebäude zu Wohnzwecken oder eine Gewerbeimmobilie sollte auch genau festgelegt werden, ob diese mit oder ohne Inventar übertragen wird.Wichtig sind natürlich auch Regelungen zum Kaufpreis. Dazu gehört nicht nur die Höhe des Preises, sondern auch, zu welchem Zeitpunkt er zu zuzahlen ist. Aber auch Regelungen, in welcher Form die Zahlung erfolgen soll, sind wichtig, zum Beispiel Bar, auf das Konto des Verkäufers oder auf ein Notar-Anderkonto.Mit einer Immobilie sind auch immer Rechte und Pflichten verbunden. Aus diesem Grund sollten auch dazu Vereinbarungen getroffen werden. Dazu gehört die Regelung ab wann der Käufer die Immobilie nutzen darf. Ab wann sind öffentliche Lasten wie zum Beispiel die Grundsteuer durch den neuen Eigentümer zu tragen.
Übergang des Eigentums Wichtig zu wissen ist auch, dass das Eigentum nicht mit dem Abschluss des Vertrages auf den Käufer übergeht. Damit der Käufer tatsächlich auch der Eigentümer ist, muss die Änderung des Eigentums im Grundbuch eingetragen werden. Dies kann je nach Auftragslage beim Notariat und Grundbuchamt von 6 bis 12 Monaten dauern.